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Am 1.12.2015 wurde das von den Kantonsräten:
eingereichte Standesbegehren "Schutz für Mensch und Weidetiere vor Wolfsübergriffen" eröffnet.
Dieses begehren beruht auf das nicht handeln des Bundesrates auf die Motion Fournier "Revision von Artikel 22 der Berner Konvention" vom 19.3.2010 und der Interpellation "Umsetzung der Motion 10.3264, Revison von Artikel 22 der Berner Konvention" vom 27.11.2012. Leider ist bis heute noch nicht gehandelt worden.
Kommentar:
Länder die bereits mit der Anwesenheit der Grossraubtiere konfrontiert waren, haben fast ausschliesslich einen Vorbehalt geäussert und die Berner Konvention nur im Sinn Fournier, Gartmann, Hartmann und Bonderer unterzeichnet.
In keinem Land, das den Vorbehalt von Artikel 22 der Berner Konvention in Anspruch genommen hat wurden die Grossraubtiere ausgerottet. Vielmehr nehmen diese Staaten ein umsichtiges Management der Grossraubtiere war. Es ermöglicht ihnen rascher und unkomplizierter bei Schwierigkeiten einzugreifen. Wobei die Akzeptanz in der Bevölkerung stark erhöht wurde.
Mit Vorbehalt hatten folgende Staaten unterzeichnet: Finnland, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine.
Ablehnender Entscheid des Ständigen Komitees der Berner Konvention auf die Anfrage zur Motion Fournier "Revision von Artikel 22"