Verschiedene Politiker haben sich schon mit der Problematik der Wiederansiedlung von Grossraubtieren befasst.
Grossraubtiere unterstehen dem Bundesrecht und seit Juli 2015 mit der Aufnahme der Wölfe in die Jagdverordnung haben die Kantone ein wenig mehr Spielraum um bei Problemen zu reagieren.
Der Spielraum ist aber sehr eng. Bei Rissen an Nutz- und Haustieren dauern die Entscheidungswege für einen effizienten Eingriff zu lang und die Anforderungen bis eingegriffen werden darf sind zu
hoch. Dies verzögert die Handlungsfähigkeit und das schaden stiftende Raubtier kann entkommen, um an anderen Orten zu reissen oder später wieder zurück zu kehren.